aktualisiert : 08.01.2021
Weiter Info´s und Bilder zum Thema demnächst hier ...
Brücke über den Mühlgraben
Brücke über den Küchengraben
Anfang 2021 müssen wir unbedingt den Platz um die Neue Mühle aufarbeiten !
》》》 WICHTIGE MITGLIEDER INFO 《《《
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse von Bund und Ländern zur Corona-Bekämpfung werden wir als Verein vorerst keine Arbeitseinsätze durchführen!
Durch aktuell bekannte Corona Fälle im Raum Borken und Umgebung, werden wir im Sinne unserer
Vorbildfunktion auf nicht zwingend erforderliche gemeinsame Vereins-Aktivitäten verzichten.
Ein Strafgeld für nicht geleistete Arbeitseinsätze wird somit für 2020 nicht erhoben.
Individuelles Angeln ist derzeit weiterhin erlaubt.
Liebe Grüße und bleibt gesund,
Euer Gewässerwart
Der Sportfischereiverein Gombeth 1971 bietet in Zusammenarbeit mit
dem Verband Hessischer Fischer (VHF) einen Vorbereitungslehrgang
zur staatlichen Fischereiprüfung 2021 an.
Der Lehrgang
ab dem 16. Januar 2021
in unserem Vereinsheim
(Uhrzeit geben wir noch bekannt)
Borkener Straße 5
34582 Borken-Gombeth
Aufgrund der derzeitigen Situation ist die Teilnehmerzahl begrenzt und
wir bitten daher um frühzeitige Anmeldung.
Informationen und Anmeldung unter:
Tel.: 0151 43155164 (Detlef Zülch) oder angelvereingombeth@gmail.com
Quelle : HNA
Am Samstag, den 25.07.2020 trafen sich wieder einige Mitglieder für einen eher außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Ein Schwimmsteg, von unserem Mitglied Stefan Welke zur Verfügung gestellt, wurde montiert und seiner Bestimmung übergeben.
Es kostete einiges an Schweiß, Mühe und Mückenstiche, bis der Steg endlich das Wasser erreichte. Aber gemeinsam haben wir es dann doch geschafft. Es werden im 2. Schritt noch die Geländer montiert. Dann ist der Steg komplett.
Hier auch noch einmal vielen Dank an alle Helfer und vor allem an Stefan für diesen tollen Steg der den See und den Verein wieder um eine Attraktion reicher macht.
ma.
Bilder Projektvortschritt Quelle: rz, bs
Corona Newsletter vom Verband Hessischer Fischer e.V.
an den Angelverein Gombeth.
Betreff: Angeln in Hessen zu Zeiten der COVID-19 Pandemie / Stand 08.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute haben wir drei Punkte, über die wir sie informieren wollen.
1. Bereits in der Vergangenheit haben wir Sie mit unseren Informationen auf die rechtliche Lage beim Angeln in Bezug auf die Corona Beschränkungen hingewiesen. Leider werden
diese nicht von allen Anglern eingehalten. Nach einem Gespräch mit den Behörden möchten wir sie nun explizit auf die Einhaltung der Regeln hinweisen. Wenn sie dies nicht flächendeckend schaffen,
wird es Beschränkungen beim Angeln für alle geben. Die Kommunikation der Behörden war hier sehr deutlich.
Das bedeutet:
– Bei Begegnungen mit anderen Personen und Anglern ist unbedingt einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie an einem Gewässer mit 150 m Uferlänge 100
Personen stellen sollen. Markieren Sie die Standplätze, damit es zu keinen Diskussionen kommt. – Verhaltensweisen, die dieses Abstandsgebot gefährden, beispielsweise gemeinsames Feiern,
gemeinsames Angeln auf engem Raum, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl zu verbieten. Hier kam es in den vergangen Tagen zu vielen Verstößen. – Sämtliche
Vereinsaktivitäten, welche unter die rechtlichen Regelungen und Verbote fallen, sind zu unterlassen und keine noch bestehenden Rechtslücken auszunutzen. – Bei einem Besuch von Teichanlagen
mit höheren Besucherzahlen oder stärker frequentierten Gewässern sind weiterführend folgende Punkte zu beachten: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die
im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Wirksame und zulässige Regelungen der Teichbesitzer und Betreiber sind
wünschenswert.
In den nächsten Tagen werden vermehrt Ordnungskräfte und in kleineren Gemeinden auch die Bürgermeister die Gewässer aufsuchen. Leisten Sie deren
Anweisungen unbedingt Folge. Sonst wird es ein hessenweites Angelverbot geben.
2. Im Gespräch mit den Behörden konnten wir auch das Thema von Unterstützungsleistungen für die Vereine ansprechen, denen durch den Wegfall der Vereinsfeste wichtige Einnahmen
fehlen. Es wurde uns keine Hoffnung gemacht, dass es solche Hilfen geben wird. Wir bleiben trotzdem dran. Als Verein sollten Sie sich jedoch jetzt Gedanken über einen Sonderbeitrag,
Spendenaufrufe und ein in den Herbst verschobenes Fest machen.
3. Zu guter Letzt noch eine erfreuliche Nachricht. Wir konnten mit unserem Ausbildungspartner Fishing King einen Preisnachlass für die Ausbildung zum Gewässerwart vereinbaren.
Statt 179 Euro kostet der Einstieg in die neue Welt der Gewässerwarteausbildung nur 97 Euro. Unter https://fishing-king-gw.de finden sie weitere Informationen. Ihren Gutscheincode können Sie
unter https://hessenfischer.net/online-kurs-rabattcode anfordern.
Dieser Kurs vermittelt fortlaufend aktualisierte Informationen zur chemischen Gewässeruntersuchung, Biologie, Praxistipps und üppiges Videomaterial, u.a. von einem Lehrgang „Helfer beim
Elektrofischen“ oder eines Unboxing des Merck Kompaktlabores. Dazu noch Empfehlungen zu Besatz und Bewirtschaftungsstrategie von den Fischereibiologen des AV Niedersachsen. So können Sie die
Quarantäne nutzen, um sich zum Gewässerwart fortzubilden. Sie können den Kurs mit einem Zertifikat abschließen, dass Sie zu weiteren Teilnahmen an unseren Seminaren berechtigt.
Mit den besten Wünschen für ein gesundes Osterfest und Petri Heil!
Ihr Verband Hessischer Fischer e. V.
Gemäß „Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona Virus“ (Stand: 27.03.2020) ist die Ausübung der Fischerei weiterhin erlaubt. Begründet wird dies dadurch, dass die Angelfischerei eine Freizeitaktivität ist, die der Lebensmittelgewinnung dient.
Bei der Ausübung der Angelfischerei sind die folgenden Vorgaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration zum Versammlungsverbot zwingend einzuhalten:
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dieses Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.
Sollte die die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen des HMSI aufgrund der Beschaffenheit von Gewässern und Anlagen sowie der Besucherfrequenz nicht möglich sein, so ist die Ausübung der Angelfischerei in diesem Bereich unzulässig.
Es wurden jetzt an allen Zugängen des Sees neue Schilder aufgestellt.
Der 2. Arbeitseinsatz in diesem Jahr fand am 29.02.2020 am Lembacher See statt.
Mit dem Wetter hatten wir auch wieder Glück. Der angekündigte Regen mit Sturmböen hielt sich noch zurück. Es wurden die Büsche und Sträucher an der Grundstücksgrenze zu den Hauptstraßen zurück geschnitten. Hier ist aber ein weiterer Einsatz erforderlich um dem Gebüsch Herr zu werden.
Vielen Dank an die Helfer an diesem Tag.